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BGH, 25.03.1976 - VII ZR 259/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Kündigung eines Werkvertrages - Rechtmäßigkeit von Nachforderungen wegen Lohnerhöhungen und Materialpreiserhöhungen - Abrechnung der erbrachten Leistungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1975 - VII ZR 241/73
Zu den Festpreisabreden im Bauvertrag
Auszug aus BGH, 25.03.1976 - VII ZR 259/75
Der erkennende Senat hat die Revision der Klägerin durch Beschluß vom 27. November 1975 zurückgewiesen und durch Urteil vom selben Tage - VII ZR 241/73 - den die Forderungen Nr. 2, 4 und 9 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärenden Teil des Berufungsurteils aufgehoben und insoweit die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Insoweit wird auf das Revisionsurteil vom 27. November 1975 - VII ZR 241/73 - verwiesen.
- BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66
Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung
Auszug aus BGH, 25.03.1976 - VII ZR 259/75
Zum Kündigungsrecht der Klägerin hat der Senat unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 21. November 1968 - VII ZR 89/66 - (= Schäfer-Finnern Z 2.511 Bl. 14) darauf hingewiesen, daß der Auftraggeber in einem zweifelhaften Falle nicht ohne weiteres gehalten ist, dem Verlangen des Auftragnehmers nach höheren Zahlungen nachzukommen, um zu vermeiden, daß dieser sich von seiner Verpflichtung, das Bauwerk fertigzustellen, lossagt.
- OLG Rostock, 24.05.2016 - 4 U 136/12
Bedenken erst nach einem Jahr angemeldet: Auftraggeber steht angemessene …
Strengere Anforderungen sind noch an die im Vergleich zur Leistungseinstellung noch weitergehende Kündigung des Bauvertrages zu stellen (BGH, Urteil vom 25. März 1976 - VII ZR 259/75). - OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18
Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen …
Gemessen daran hat der Beklagte hier - abgesehen davon, dass er seine Rechtspflicht zur Gewährleistung/Nacherfüllung ausdrücklich geleugnet hat - seine (nur vermeintlichen) Kulanzleistungen auch noch in unberechtigter Weise kategorisch von einem Zuschuss des Klägers als Gewährleistungsgläubigers zu einer Mängelbeseitigung durch Einbau eines Turboladers als Neuteil abhängig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.2010, VII ZR 110/09; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.03.1976, VII ZR 259/75, n.v.; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 773/954 mwN; vgl. zur Möglichkeit eines Zurückbehaltungsrechts im privaten Baurecht analog § 273 BGB, indes nur in Gestalt einer ausreichenden Sicherheitsleistung des Bestellers: BGH, Urteil vom 22.03.1984, VII ZR 50/82, juris; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 3210 mwN; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 6.